Teleskop-Schiebetüren
In Hauptausgängen von öffentlichen Gebäuden und Räumen mit Publikumsverkehr, die nur eine Ausgang besitzen, besteht im allgemeinen die Notwendigkeit, dass dieser als Fluchtweg ausgewiesen und tauglich sein muss.
Eine hier eingesetzte automatische Schiebetür muss für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen zugelassen sein. Diese Anforderungen werden u. A. durch ein entsprechend redundant modifiziertes und selbstüberwachendes (mit überwachtem Innen Bewegungssensoren usw.), geprüftes und wiederum bauaufsichtlich überwachtes Antriebs- bzw. Türsystem erfüllt.
Richtlinien über automatische Schiebetüren in Rettungswegen-AutSchR Ausgabe Dezember 1997 Mitteilungen DIBt Heft 5/1998 Hrsg. FK-Bauaufsicht, Verlag Ernst & Sohn oder unter www.dibt.de
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